Heilpädagogisches Voltigieren ist eine anerkannte pädagogische Maßnahme, die vom Land NÖ mit einer finanziellen Unterstützung gefördert wird.
Wenn die Eltern Bezieher erhöhter Familienbeihilfe bzw. eines Pflegegeldes sind, kann ein Sozialhilfeantrag( Gemeinde/BH ) an die Sozialabteilung des Landes NÖ gestellt werden.
Beilagen:
-Befürwortungsgutachten eines Arztes od. Psychologen
-Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel (Kopie)
-Name und Adresse des/der Therapeuten/in